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Zeitgeist "Nulltoleranz"

Bildlegende: Verbotstafel an einem italienischen Badesee, 
Sommer 2011

Gehorsam, Anpassung an die bestehenden Normen, „Nulltoleranz" - solche und ähnliche Leitideen sind - als weitere Elemente des kapitalistischen „Erziehungsprogramms" - seit einigen Jahren wieder voll im Trend. Schleichend haben sie nach und nach unser Denken erobert und ein neues öffentliches Bewusstsein geschaffen, das vor zehn oder fünfzehn Jahren noch undenkbar gewesen wäre.

Kinder als potenzielle „Tyrannen"

Das beginnt schon von klein auf, bei der Erziehung der Kinder. Wurde vor nicht allzu langer Zeit noch das Miteinander von Kindern und Erwachsenen unter Beachtung gegenseitigen Respekts propagiert, ja stellte man sogar da und dort selbst den Begriff „Erziehung" als solchen in Frage, weil er zu sehr die Vormacht und Überlegenheit des Erwachsenen gegenüber dem ihm mehr oder weniger hilflos ausgelieferten Kind betone, so wird heute wieder unverblümt propagiert, Erwachsene hätten nicht nur die Aufgabe, sondern geradezu die Pflicht, Kindern und Jugendlichen „Grenzen zu setzen" und sie mit aller Konsequenz zu jenen Verhaltensweisen und Einstellungen hinzuführen, die sie, die Erwachsenen, für „richtig" halten. So etwa schlägt die Kinderpsychologin Jirina Prekop in ihrem 1998 erschienenen, auch hierzulande überaus populären und erfolgreichen Erziehungsbuch „Der kleine Tyrann" vor, Kinder, welche ihren Eltern gegenüber zu wenig Liebe und Zuneigung zeigten, mittels der so genannten „Festhaltetherapie" - während der die widerspenstigen Kinder über Stunden hinweg gegen ihren Willen körperlich umklammert werden - gefügig zu machen und ihren „Willen zu brechen", wenn nötig auch unter Anwendung von Haltegurten oder anderen Hilfsmitteln. Doch nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche sollen vermehrt wieder zu „Einordnung" und „Anpassung" an die - von den Erwachsenen gesetzten - Normen und Spielregeln angehalten werden, wo nötig auch unter Androhung von Strafen: Das vielerorts eingeführte Verbot, „illegale" Plakate aufzuhängen oder an Betonwänden Sprayereien anzubringen, nächtliche Ausgehverbote mit Zeitlimiten je nach Altersstufe oder das im Jahre 2004 von den Zürcher Schulpräsidenten erlassene Verbot des „Schulsilvesters"1, eines uralten, im Jahre 1775 erstmals urkundlich erwähnten Brauches, bei dem Kinder und Jugendliche  jeweils am letzten Schultag des Jahres durch die Strassen zogen und dabei allerhand Schabernack trieben, um wenigstens einmal im Jahr so richtig Dampf ablassen zu können - dies nur ein paar wenige von zahllosen Beispielen. Selbst „linke" Politikerinnen und Politiker scheuen sich nicht, nach härteren Strafen gegen jugendliche „Missetäter" zu rufen: So forderte Chantal Galladé, Zürcher Ständeratskandidatin der SP, im Juli 2007 in einem „12-Punkte-Plan" unter anderem eine flexiblere Altersgrenze im Jugendstrafrecht, damit Gefängnisstrafen auch für Jugendliche unter 15 Jahren ermöglicht würden, sowie ein allgemein härteres Vorgehen gegen Jugendliche auch bei geringfügigen Strafdelikten.2

Frühere Autoritäten wieder herstellen

Der gleiche Trend in den Schulen. Immer häufiger werden so genannt „renitente" Jugendliche vorübergehend oder definitiv vom Schulunterricht ausgeschlossen, in spezielle „Timeout"-Schulen gesteckt oder aber - wo solche Angebote nicht vorhanden sind - sich selber überlassen. „Ordnung" und „Disziplin" stehen beim Erlass neuer Schulordnungen, in Elterngesprächen und an Lehrerkonferenzen wieder ganz zuoberst auf den Traktandenlisten. Kaugummiverbote, Handyverbote, Kleidervorschriften, Schuluniformen, der kompromisslose Gebrauch des Hochdeutschen als Unterrichtssprache bereits ab dem Kindergarten und die Wiedereinführung von Prüfungsnoten selbst dort, wo sie bereits seit Jahren abgeschafft waren - all dies sind die äusseren Merkmale eines immer stärker wieder auf Unterwerfung des Kindes und des Jugendlichen unter die „Autorität" der Erwachsenen ausgerichteten Erziehungsprogramms. Und wo alle diese Disziplinierungsmittel versagen, wird zur medikamentösen Ruhigstellung besonders „störender" und „widerspenstiger" Kinder gegriffen: Eine immer grössere Anzahl von Kindern in unseren Schulen bekommen bereits täglich ihre regelmässige Dosis Ritalin - zur hellen Freude nicht nur all der Lehrer, die nun endlich in ihren Klassenzimmern wieder jene Ruhe und Ordnung haben, nach der sie sich so lange zurückgesehnt haben, sondern auch zur grossen Freude all jener Ärzte, die das Medikament verschreiben, und nicht zuletzt der Pharmaindustrie, die es produziert.

„Legal" und „illegal" - je nach Machtposition

Der allgemeine Sinneswandel in Richtung Repression und Nulltoleranz hat auch in der Diskussion um „legale" und „illegale" Drogen seinen Niederschlag gefunden. Entgegen der sich seit längerer Zeit abzeichnenden, von Fachleuten quer durch alle politischen Lager hindurch geforderten Legalisierung von Cannabis drehte der Nationalrat im Juni 2004 das Rad der Zeit wieder zurück: Mit 102 zu 92 Stimmen verweigerten CVP, SVP und die Hälfte der FDP die Diskussion über dieses Thema und so muss die Schweiz auch weiterhin mit der verrückten Tatsache leben, dass fünf Prozent ihrer Bevölkerung - all jene, die regelmässig Haschisch oder Marihuana konsumieren - „kriminell" sind, während etwa der Konsum von Alkohol - mit insgesamt unvergleichlich viel massiveren gesundheitlichen und sozialen Folgeschäden - nicht nur weiterhin erlaubt ist, sondern geradezu höchste gesellschaftliche Akzeptanz geniesst.3 Besonders krass: Wird bei Lenkern und Lenkerinnen von Personenfahrzeugen, die Alkohol konsumiert haben, ein Grenzwert von 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut toleriert und ist für einen Wert von 0,5 bis 0,8 Promille lediglich eine Busse vorgesehen, so gilt bei Cannabiskonsum seit dem 1. Januar 2005 buchstäblich die absolute Nulltoleranz: Wer auch nur mit der kleinst möglich messbaren Menge an THC im Blut am Steuer erwischt wird, kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden.4 Und da der erlaubte Wert selbst nach dem Konsum eines einzigen Joints erst nach etwa 24 Stunden wieder unterschritten wird, bedeutet dies nichts anderes, als dass es den insgesamt rund 250'000 Schweizer Cannabis-Konsumenten praktisch verunmöglicht ist, überhaupt noch legal am Strassenverkehr teilzunehmen. Und dies, obwohl dieser extrem tiefe Grenzwert nichts mit der tatsächlichen Fahrfähigkeit zu tun hat.

Hexenjagd gegen Raucherinnen und Raucher

Dem selben neuen Zeitgeist der „Nulltoleranz" entspringt auch der innerhalb weniger Jahre immer aggressiver zu einer eigentlichen Hexenjagd herangewachsene Feldzug gegen Raucherinnen und Raucher. Für das Verbannen des lästigen und die Gesundheit gefährdenden Zigarettenrauchs aus Esslokalen mag es ja noch durchaus plausible Gründe geben, insbesondere was den Schutz des dort arbeitenden Personals betrifft. Dass aber im gleichen Atemzug auch sämtliche Raucherabteile in Eisenbahnzügen ersatzlos aufgehoben wurden, das Rauchen in immer grösserem Umfang selbst auf Bahnhofperrons und anderen öffentlichen Plätzen untersagt wird und immer mehr Firmen bereits so weit gehen, bei der Anstellung von neuem Personal Nichtrauchenden gegenüber Rauchenden den Vorzug zu geben5, ist mit sachlichen Argumenten alleine wohl kaum mehr zu begründen.

„Saubere" Stadtzentren

Doch nicht nur Kiffer und Raucher stehen im Visier der neuen „Nulltoleranz", sondern auch „Verwahrloste, „Randständige", Raufbolde", „Alkis", kurz all jene vom „Normalen" Abweichende, welche die Strassen und Plätze unserer sonst so perfekten und reibungslos funktionierenden Konsumwelten stören könnten. So etwa sind in den Städten Bern, Winterthur und St. Gallen im Verlaufe der vergangenen Jahre - stets mit Zustimmung grosser Bevölkerungsmehrheiten - neue Gesetzesartikel in Kraft getreten, welche es der Polizei erlauben, Personen, von denen sich Passanten möglicherweise belästigt fühlen könnten, aus dem öffentlichen Raum wegzuweisen und mit einem Zutrittsverbot für gewisse Plätze oder Quartiere zu belegen - ohne dass sich diese Personen auch nur eines geringsten Vergehens schuldig zu machen brauchen, und dies, obwohl Artikel 10 der Schweizerischen Bundesverfassung unmissverständlich festhält: „Jeder Mensch hat das Recht auf Bewegungsfreiheit." Doch Menschenrechte hin oder her, all jene, die schon immer von einer saubereren Welt träumten, kommen nun endlich auf ihre Rechnung, so ganz offensichtlich auch jener Journalist des Tages-Anzeigers, der im Dezember 2003 darüber berichtete, um wie viel „freundlicher" die historische Wartehalle des Bahnhofs St. Gallen geworden sei, seit dort - im Oktober 2002 - ein generelles Rauchverbot eingeführt wurde: „Ungern gesehene Gäste, die in der Schalterhalle rauchten und Bier tranken, sind verschwunden."6 Die Frage ist bloss, wohin...

Doch nicht nur - wie immer auch definierte - „Randständige" oder „Störefriede" stehen im Schussfeld einer zunehmend auf Normierung und Anpassung zielenden öffentlichen „Ordnung". So beinhaltet das im Juni 2005 von der Bevölkerung der Stadt St. Gallen mit 15‘437 Ja zu 8037 Nein angenommeine neue Polizeireglement nebst der Wegweisungsbefugnis für „störende Gruppierungen" auch die rechtlichen Grundlagen dafür, das Anbringen unerlaubter Plakate als Offizialdelikt zu ahnden sowie Videoaufzeichnungen mit Personenidentifikation hundert Tage lang aufzubewahren. Wie eng die ehemals so liberale städtische Welt inzwischen geworden ist, mussten auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer friedlichen Demonstration für umweltbewusstes Verkehrsverhalten anlässlich des alljährlich gesamtschweizerisch stattfindenden Aktionstags „In die Stadt - ohne mein Auto" am 22. September 2005 in St. Gallen erfahren: Ihre Bummelfahrt per Velo durch die Stadt wurde von der Polizei nicht geduldet, nicht nur, dass die Demonstration gewaltsam aufgelöst wurde, zudem wurden 37 Personen, die sich an der Aktion beteiligt hatten, polizeilich registriert.8    

Weltweiter Siegeszug der „Nulltoleranz"

Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt uns, dass „Nulltoleranz", oft gepaart mit extremem Moralismus und Prüderie, nicht nur in der Schweiz ein Thema ist. In Grossbritannien wurden 2004 die gesetzlichen Grundlagen für eine neue Art richterlicher Verfügungen geschaffen, die als ASBO (anti-social behaviour orders) bezeichnet werden. Besonders „auffällige" Personen erhalten sozusagen ihr persönliches ASBO, was beispielsweise für einen Nachtruhestörer bedeuten kann, dass er nach zehn Uhr abends nur noch höchstens zwei Gäste empfangen darf, während eine Ladendiebin nie mehr mit einem Kapuzenpulli herumlaufen und eine Suizidgefährdete zeitlebens nicht mehr in einem Fluss baden darf - wer sich nicht an sein ASBO hält, muss, ohne ein tatsächliches Vergehen begangen zu haben, mit einer Gefängnisstrafe rechnen.9 Die Bürger und Bürgerinnen der mexikanischen Stadt Villahermosa dürfen seit dem Jahr 2005 in ihren Wohnungen nicht mehr nackt herumlaufen, andernfalls drohen ihnen 36 Stunden Arrest oder eine Geldstrafe von umgerechnet 150 Franken.10 Die wildesten Blüten aber treibt die „Nulltoleranz" in den USA, dort, wo diese Bewegung auch ihren Ursprung hatte und dann - gepaart mit dem weltweiten „Krieg gegen den Terrorismus" nach dem 11. September 2001 - erst recht zu einem eigentlichen internationalen Siegeszug ausgeholt hat. So etwa wurde in Oklahoma im Juni 2003 ein 36Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er einen Polizisten angespuckt hatte.11 Ebenfalls eine lebenslängliche Gefängnisstrafe erhielt im August 2003 ein Sportlehrer im kalifornischen Newport Beach, und dies, weil er an den Zehen von zwanzig Knaben im Alter von sechs bis zehn Jahren gelutscht hatte.12 30 Jahre Gefängnis gab es im November 2005 in Colorado für eine 41-jährige Frau, die mit minderjährigen Schulfreunden ihrer Tochter mehrere Sexpartys gefeiert und dabei Alkohol und Drogen spendiert hatte13...  

Peter Sutter, 17.3.2009

Aktuelle Ergänzungen


1  Facts 53/04
2  NZZ, 3.7.2007
3  Facts 23.12.2004
4  Tages-Anzeiger, 11.2.2005
5  Blick, 8.8.2005
6  Tages-Anzeiger, 27.12.2003
7 Facts 53/04
8  Südostschweiz, 24.9.2005
9  TAM 36/05, 10.9.2005
10  Südostschweiz, 23.12.2004
11  Tages-Anzeiger, 4.7.2003
12  Tages-Anzeiger, 12.8.2003
13  Spiegel online, 16.11.2005