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Dunkle Zeiten

Ein dunkles, sehr dunkles Kapitel in der Geschichte der Schweiz

Nachdem eine Zeitlang durchaus die Hoffnung bestanden hatte, Vorurteile Einheimischer gegenüber „ausländischen" Menschen könnten mit der Zeit allmählich abgebaut und an deren Stelle ein respektvolles Miteinander - bei dem beide Seite Schritte aufeinander zugehen würden - aufgebaut werden, so hat der Wind - vor allem unter dem Druck der so genannten „Schweizerischen Volkspartei" - im Verlaufe der vergangenen rund 15 Jahre wieder mehr denn je in die entgegengesetzte Richtung zu wehen begonnen. Innert kürzester Zeit wurde eine Feindseligkeit gegenüber allem „Ausländischen" politisch mehrheitsfähig, die man noch einige Jahre zuvor für unmöglich gehalten hätte.

   Diese Zeit neuer Feindseligkeit wird zweifellos als dunkles, sehr dunkles Kapitel in die Geschichte der Schweiz eingehen. Es ist die Zeit, da Menschen, bloss weil sie eine andere Nationalität, eine andere Religion oder eine andere Hautfarbe haben, wieder herumgehetzt werden wie Tiere. Es ist die Zeit, da immer wieder fleissigen, anständigen, unbescholtenen, täglich ihr Bestes zur Vermehrung unseres Wohlstandes gebenden, seit fünfzehn oder mehr Jahren bei uns lebenden Menschen das Recht, gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu werden, bloss deshalb verweigert wird, weil sie einen Namen tragen, der zu vielen Einheimischen nicht passt. Es ist die Zeit, da die Mehrheit der Bevölkerung in zahlreichen Gemeinden mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen ankämpft, irgendein altes, lottriges, leer stehendes Gebäude, das niemand mehr braucht, für die vorläufige Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen. Es ist die Zeit, da das Unterscheiden und Differenzieren immer mehr verloren gegangen ist und sich die einseitig negativen Bilder, die mit allem „Ausländischen" und „Fremden" gekoppelt sind, immer mehr als allgemeine „Wahrheit" durchgesetzt haben, so dass jedes Schulkind schon die Beispiele schwarzafrikanischer Drogendealer, türkischer Messerstecher und serbischer Autobahnraser kennt, aber kaum jemand die Geschichten von vierzehn- oder sechszehnjährigen Flüchtlingen aus Darfur, die im Krieg sämtliche Familienmitglieder verloren haben, oder etwa die Geschichte jener Frau aus Tschetschenien, die, nachdem ihr Mann und ihr Sohn getötet und sie selber brutalst vergewaltigt worden war, sich mit letzter Kraft, ihre eben erst drei Monate alte Tochter in den Armen, auf einen Lastwagenparkplatz retten konnte, dann ihr Bewusstsein verlor und erst wieder zu sich kam, als der Lastwagenfahrer, der sie dort fand und mit seinem Fahrzeug mitnahm, auf einer Schweizer Autobahnraststätte anhielt und sie und ihre Tochter wie zwei Stück Vieh auf ein Fleckchen Wiese warf, bevor er, ohne auch nur ein Wort zu sagen, weiterfuhr.

Veränderungen im Denken, die sich in Veränderungen der Sprache widerspiegeln

   Diese neue Feindseligkeit widerspiegelt sich auch in der Sprache. So etwa das mittlerweile zum allgemeinen Schweizer Grundwortschatz gehörende, selbst Kindern schon von jüngstem Alter an vertraute Wort „Jugo", als einseitig negativ besetzter Sammelbegriff für sämtliche aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens stammende Menschen. Als hätte es nie eine breite öffentliche Diskussion gegeben über all die Verletzungen und Kränkungen, welche über so lange Zeit Einwanderinnen und Einwanderern aus Italien mit dem Schimpfwort „Tschingg" zugefügt worden waren. Ein zweites Beispiel: der Begriff „Asylant". Schien sich eine Zeitlang der neutralere Begriff des „Asylsuchenden" oder „Asylbewerbers" allmählich auch in einer breiteren Öffentlichkeit durchzusetzen, sprechen heute selbst Politiker und Politikerinnen wieder völlig unverblümt von „Asylanten" - ein Begriff, der wiederum eindeutig negative, abwertende Assoziationen auslöst. Schliesslich auch der Begriff „Integration": Zwar ist die äussere Worthülle geblieben, worunter man ursprünglich einen gegenseitigen und gemeinsamen Prozess meinte, in dem sich Einheimische und „Fremde" gegenseitig näher kommen, besser verstehen lernen und auch die „Fremden" einen Teil ihrer Kultur in ein neues Gemeinsames einbringen. Tatsächlich aber wird der Begriff heute fast ausnahmslos nur noch in der Bedeutung von „Assimilation" verwendet, was so viel heisst wie ein totales Sichanpassen und Unterwerfen der „Fremden" unter die Regeln, die Lebensweise und die „Kultur" der Einheimischen, ein umfassendes Verleugnen und Abstreifen der eigenen bisherigen Identität also. Dass man immer noch den Begriff „Integration" verwendet, obwohl man damit längst etwas anderes meint, liegt wohl einzig und allein daran, dass der Begriff „Assimilation" zu sehr an nationalsozialistisches Gedankengut erinnern würde.

Und wieder trifft es die an den untersten Rändern der kapitalistischen Machtpyramide Lebenden am härtesten

   Die verheerenden Auswirkungen dieser neuen Feindseligkeit gegenüber allem „Ausländischen" haben vor allem jene Menschen zu spüren, die auf der kapitalistischen Machtpyramide zuallerunterst sind: Menschen aus Ländern, wo so grosses Elend und so bittere Armut herrschen, dass sie alles aufs Spiel setzen, um in einem anderen Land eine neue, bessere Existenz aufbauen zu können, Kriegsflüchtlinge, „Wirtschaftsflüchtlinge", Sanspapiers, „Illegale". Zeigte sich die Schweiz über Jahrzehnte - in unmittelbarer Erinnerung an die entsetzlichen Ereignisse des Zweiten Weltkriegs - gegenüber Schutz suchenden Menschen aus aller Welt relativ offen und „grosszügig", so hat sich demgegenüber in jüngster Vergangenheit die Schraube wieder in aller Härte und Unerbittlichkeit bis zum Äussersten in die andere, feindselige Richtung zu drehen begonnen... 

   Dezember 1994: Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sagen mit einer Mehrheit von 73 Prozent Ja zur Einführung so genannter „Zwangsmassnahmen" im Ausländerrecht. Danach können Menschen bloss aufgrund eines „illegalen" Überschreitens der Schweizer Grenze, ohne sich anderer Delikte schuldig gemacht zu haben, zukünftig für neun Monate inhaftiert werden. Zudem ist es nun möglich, gegen Ausländerinnen und Ausländer so genannte „Rayonverbote" zu verhängen.1 - Januar 2004: Neu erhalten Flüchtlinge, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch eine minimale Überlebenshilfe. Damit soll ihnen der Aufenthalt in der Schweiz so unerträglich gemacht werden als nur irgend möglich.2 - Juni 2005: Der Kanton Zürich führt, um zusätzlichen Druck auf unerwünschte Asylsuchende auszuüben, eine neue Regelung ein: Personen mit einem Nichteintretensentscheid, die in einer Notunterkunft leben, werden künftig alle sieben Tage aus ihrer Unterkunft ausgewiesen, bekommen Hausverbot und müssen sich beim Migrationsamt melden, um dort einen neuen Nothilfeantrag zu stellen. Ziel dieser Massnahme ist, so die hierfür Verantwortlichen, eine „Dynamisierung" des Abschiebeverfahrens.3 - September 2005: Ein Bericht des Bundesamtes für Migration meldet, dass seit dem anfangs 2004 verfügten Sozialhilfestopp bereits 2604 Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid „verschwunden" seien.4 Wohin, scheint niemanden zu interessieren, Hauptsache, die Schweiz ist das Problem los. -  September 2006: Die Schweizer Bevölkerung stimmt mit einer Zweidrittelmehrheit einem neuen Ausländer- und Asylgesetz5 zu, das zahlreiche Verschärfungen gegenüber bisher geltenden Regelungen mit sich bringt: So hält die so genannte „Drittstaatenregelung" fest, dass auf Asylgesuche von Menschen, die über einen „sicheren Drittstaat" in die Schweiz eingereist sind und in diesen zurückkehren können, gar nicht mehr eingegangen wird. Faktisch bedeutet dies, dass die Schweiz keine Flüchtlinge mehr aufnehmen wird, die über den Landweg in die Schweiz zu kommen versuchen, da die Schweiz - im Gegensatz zu einem grossen Teil der übrigen europäischen Länder - in der besonders bevorzugten Lage ist, von lauter „sicheren Drittstaaten" umgeben zu sein. Zudem werden Anträge auf Asyl zukünftig nur noch dann angenommen, wenn die Antragssteller innerhalb von 48 Stunden einen Pass oder eine Identitätskarte vorweisen können, obwohl ausgerechnet jene Flüchtlinge, die besonders bedroht sind - sei es, dass sie aus einem Kriegsgebiet kommen oder aus einem Staat, wo Oppositionelle unterdrückt und verfolgt werden - in der Regel gar nicht die Möglichkeit haben, in den Besitz eines Ausweispapiers zu gelangen. Zynischerweise soll aber gerade der Besitz eines Ausweispapiers - also das, was die Voraussetzung bildet für die Prüfung eines Asylantrags - bei der Behandlung eines Antrags zukünftig eher negativ ins Gewicht fallen, „denn" - so eine diesbezügliche Erklärung des Bundesamtes für Migration -  „erfahrungsgemäss nimmt eine von staatlichen Behörden verfolgte Person nicht mit diesen Kontakt auf, um sich ein amtliches Dokument ausstellen zu lassen."6 Mit anderen Worten: Auf die Asylgesuche der einen wird gar nicht erst eingegangen mit der Begründung, dass sie keine Papiere besitzen, und die Asylgesuche der übrigen werden abgelehnt, weil sie Papiere besitzen. Von allen diesen Verschärfungen werden auch Jugendliche nicht ausgenommen: Auch sie können neu mit „Beugehaft" - vorübergehender Inhaftierung ohne Begehen eines Delikts - zum Verlassen des Landes gezwungen werden. - Januar 2008: Künftig haben nebst jenen Asylsuchenden, auf deren Asylantrag gar nicht eingegangen wurde, neu auch jene Flüchtlinge keinen Anspruch mehr auf eine Sozialwohnung, deren Asylantrag abgelehnt wurde, das Einzige, was es für sie gibt, sind Nothilfeunterkünfte sowie ein Taggeld von acht Franken als minimalste Überlebenshilfe. Besonders rigoros werden diese Massnahmen - stets auf der Grundlage des neuen Asylgesetzes - im Kanton St. Gallen durchgesetzt7: Die rund 200 im Kanton St. Gallen lebenden abgewiesenen Flüchtlinge müssen ab sofort ihre bisherigen Wohnungen verlassen und sich auf dem Kantonalen Ausländeramt melden, welches ihnen dann die neuen Unterkünfte zuteilt. Widerspenstige holt die Polizei aus ihren Wohnungen, selbst Ehepaare werden auseinandergerissen und auf so weit voneinander entfernte Gemeinden verteilt, dass die acht Franken Nothilfe nicht einmal für ein Billett ausreichen würden, damit sich Mann und Frau gegenseitig besuchen könnten. - November 2009: Mit einer Mehrheit von 57,5 Prozent Ja-Stimmen wird eine von der SVP zusammen mit der EDU lancierte Initiative zum Verbot von Minaretten angenommen8, dies nicht nur in Missachtung der europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch unserer eigenen Bundesverfassung, in welcher Glaubensfreiheit für die Angehörigen sämtlicher Religionen garantiert ist. - November 2010: Mit der, ebenfalls von der SVP eingereichten und mit einer Volksmehrheit von 52,9 Prozent angenommenen „Ausschaffungsinitiative" wird endgültig mehrheitsfähig, dass es in unserem Land zukünftig nicht nur sozial, sondern auch juristisch zwei Klassen von Menschen geben wird: Inländer und Ausländer. Je nachdem, zu welcher Klasse man gehört, wird man für die exakt gleichen Vorgehen höchst unterschiedlich bestraft. Die einen dürfen im Land bleiben, die anderen müssen es verlassen.    

Peter Sutter, 1.12.2010


1 Wochenzeitung, 3.2.2005
2 Wochenzeitung, 3.2.2005
3 Tages-Anzeiger, 27.6.2005
4 Wochenzeitung, 1.9.2005
5 Wochenzeitung, 22.9.2005
6 Wochenzeitung, 22.9.2005
7 Wochenzeitung, 10.1.2008
8 www.nzz.ch