Nulltoleranz: Ergänzungen
Fussballfans als potenzielle Kriminelle: der Kampf gegen die "Hooligans"
Umstrittene Waffen in der Hand der Polizei
Der Ruf nach lebenslänglicher Verwahrung extrem gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter
Fussballfans als potenzielle Kriminelle: der Kampf gegen die "Hooligans"
Mai 2006. Aufruf zu staatlich bewilligtem (und erwünschten) Denunziantentum: Die Basler Staatsanwaltschaft fordert Private auf, ihr freiwillig Bildmaterial - Fotos, MMS und Videos - zu übergeben. Man könne es dem Krimalkommissariat zustellen, auf jedem Polizeiposten abgeben oder per Mail der Staatsanwaltschaft schicken. Auf dass jeder gegen jeden Jagd mache...
Quelle: Südostschweiz, 17.5.2006
"ERSTAUNLICH, DASS DER WIDERSTAND SO GERING IST"
von Daniel
Vischer, Nationalrat der Grünen (Wochenzeitung, 25.5.2006)
In den achtziger Jahren hatte der Grundrechtsschutz noch bis in die FDP und
CVP einen gewissen Rückhalt. Ein Polizeigesetz im Kanton Zürich wurde
1981 auch aus diesem Grunde gebodigt. Dieser Diskurs ist bei den
Bürgerlichen komplett erodiert, und auch bei den Linken ist er eher in den
Hintergrund getreten...
Es spricht ja eigentlich nichts gegen eine Hooligandatenbank, solange dort Leute
aufgeführt sind, die von einem Gericht tatsächlich wegen eines Delikts
bestraft worden sind. Aber das neue Hooligangesetz erlaubt es der Polizei auf
reinen Verdacht hin, Personen zu fichieren, über sie
Rayonverbote zu verhängen oder sogar sie vorübergehend zu
inhaftieren...
Angefangen hat es mit den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Nun wird
für Fussballfans etwas Ähnliches konstruiert. Grenzen werden
überschritten, die bislang tabu waren. Mich erstaunt, dass der Widerstand
gegen diese Überschreitungen so gering ist.
Juli 2007. Aus einem Artikel von Pascal Claude in der Wochenzeitung vom
12.7.2007:
Das Hooligangesetz ist sehr
zeitgemäss, steht es doch auch Minderjährigen offen,
bis runter zur U-13. Strafe muss sein - egal, was einer wirklich getan hat. Zum
Beispiel ein junger GC-Fan, der dieser Tage einen Brief vom Dienst
für Analyse und Prävention erhalten hat: "Guten Tag. Sie sind
in der Hooligandatenbank. Mit freundlichen Grüssen." Drei Sicherheitsleute
wollen gesehen haben, dass er bei einem GC-Auswärtsspiel in Sion als einer
von vielen eine Leuchtfackel gezündet hat. Der Fan, der von Beginn an
bestreitet, es gewesen zu sein, erhält kurz darauf ein nationales
Stadionverbot. Auf dem Formular gibt es ein Feld "Zeugen des Vorfalls". Doch das
Feld ist leer. In einer Stellungnahme schreibt später der
GC-Sicherheitsverantworliche: "Zudem wurde mir durch Private mitgeteilt, dass
sich Herr X. in einer Gruppe von 12 Personen aufhielt, die bereits am 10.
März 2007 in einem Spiel gegen den FC Rapperswil-Jona Pyro gezündet
haben. Dies bestärkt mich in der Annahme, dass Herr X gegen Sion
gezündet hat oder in Zukunft zünden wird." Man muss sich mal vor Augen
halten, was hier vor sich geht. Der Dienst für Analyse und Prävention
führt eine Datenbank, in die er Fan X aufnimmt, der ein Stadionverbot hat,
dessen Grundlage Aussagen von Zeugen sind, die es offiziell gar nicht gibt.
Dafür gibt es "Private", die an einem anderen Ort noch etwas anderes gesehen
haben und das einem privaten Sicherheitsmann mitteilen, der deshalb davon
ausgeht, dass Fan X irgendwann etwas machen könnte. So also arbeitet unser
Staatsschutz im Jahr 2007. Schiesst mit Kanonen auf Spatzen und
nimmt sich nicht einmal die Mühe, zu zielen.
Quelle: Wochenzeitung, 12.7.2007
Dezember 2007. Das Internet als moderne Form des Prangers: Die private Sicherheitsfirma Security Project stellte die Stadionsverbotliste des Schweizerischen Eishockeyverbandes während einer unbekannten Zeit ins Internet. Die Liste mit rund 200 Namen enthält auch Adressen, Geburtsdaten und Gründe des Stadionverbots.
Quelle: Tages-Anzeiger, 15.12.2007
Nulltoleranz gegenüber randalierenden Fussballfans: Das vom Bund im Hinblick auf die Fussball-Euro 2008 zunächst bloss befristet erlassene, seit Januar 2007 in Kraft gesetzte und nun im Hooligan-Konkordat per kantonale Volksabstimmungen unbefristet verankerte Hooligan-Gesetz beinhaltet Stadion- und Rayonverbote von bis zu zwölf Monaten, Meldeauflagen, mit denen Personen (bereits ab 12 Jahren!) verpflichtet werden können, sich zu bestimmten Zeiten auf einer Polizeistelle einzufinden, sowie die Möglichkeit zu Polizeigewahrsam während einer Sportveranstaltung für jeweils 24 Stunden. Grundlage für die Anwendung dieses Sanktionssystems sind Einträge in einer Hooligan-Datenbank, die erst frühestens nach drei Jahren wieder gelöscht werden. Einträge in die Datenbank sind bereits nach Beschuldigungen von Klubverantwortlichen oder aufgrund von Anzeigen der Polizei möglich. Und wer einmal in der Datenbank ist, kommt - auch wenn der Eintrag zu Unrecht erfolgte - nicht mehr wieder hinaus: So wurde ein Fan des FC St. Gallen im Mai 2007 von der St. Galler Stadtpolizei angezeigt, weil er an Auseinandersetzungen mit Luzerner Fangruppen teilgenommen habe. Er erhielt ein Rayonverbot rund um das Espenmoos sowie eine Strafanzeige wegen Landfriedensbruch. Obwohl der Untersuchungsrichter auf die Anzeige nicht einging, das Verfahren eingestellt wurde und der Betroffene somit faktisch freigesprochen war, wurde der Eintrag in der Hooligan-Datenbank nicht gelöscht. Hierfür hätte es, so die zuständigen Polizeibehörden, eines Rekurses bedurft, der aber innerhalb der gesetzte Frist nicht eingereicht worden sei. Ein ähnlicher Fall ist aus Basel bekannt, wo ein Anhänger des FCB, der von einem Stadionaufseher beschuldigt worden war, eine Fackel angezündet zu haben, mit einem Stadionverbot belegt wurde. Obwohl der Betroffene mit Fotos beweisen konnte, dass er unschuldig war, wurde der Eintrag in die Hooligan-Datenbank nicht gelöscht, sondern bloss auf "inaktiv" abgeändert. Was nichts anderes bedeutet, als dass im Zusammenhang mit Sportereignissen, insbesondere bei Fussballspielen, das iuristische Grundprinzip der Unschuldsvermutung schlicht und einfach ausser Kraft gesetzt wurde!(Grundsätzliches zur Tendenz zunehmender Repression gegenüber Fussballfans sowie weitere aktuelle Beispiele finden sich auf der Online-Plattform der Dachorganisationen der Fanklubs der Super-League).
Quelle: Südostschweiz, 15.2.2008; Tages-Anzeiger, 15.12.2007
Von rund 40 Fussballfans, die im Kanton Luzern bisher ein Rayonverbot erhielten, musste bei 33 Personen - und dies erst nach Ablauf eines Jahres! - das Verfahren wieder eingestellt werden. Dazu der Luzerner Polizeikommandant Beat Henseler: „Es kann sein, dass es auch einen trifft, der sich nichts zu Schulden kommen liess, aber das kann vielleicht auch eine Lehre sein."
Quelle: JUSO Luzern, 9.4.2009
Umstrittene Waffen in der Hand der Polizei
September 2005: Sowohl in Polizeikreisen wie auch bei Politikern erfreut sich die
Elektroschockwaffe Taser zunehmender Beliebtheit. In den USA ist
der Einsatz der Waffe bei vielen Polizeipatrouillen inzwischen tägliche
Routine - mit tödlichen Folgen. Auch in der Schweiz müssen
Flüchtlinge, die sich ihrer Ausschaffung widersetzen, oder "iilegal"
Einreisende schon bald mit 50'000-Volt-Stromschlägen eines Tasers rechnen:
Zurzeit wird eine Sonderformation des Grenzwachtkoprs aufgebaut, deren Mitglieder
mit Tasern ausgerüstet werden.
Gemäss Amnesty International sind in den USA und Kanada zwischen Juni 2001
und März 2005 insgesamt 103 Menschen bei einem Taser-Einsatz ums Leben
gekommen.
Quelle: Wochenzeitung, 29.9.2005
Der Ruf nach lebenslänglicher Verwahrung extrem gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter
"DANN MÜSSTE AUCH DER STRASSENVERKEHR VERBOTEN
WERDEN"
Auszüge aus einem Artikel des Tages-Anzeigers vom
16.6.2006
Das neue Gesetz verlangt von den Psychiatern, dass sie einen Täter, um
ihn lebenslänglich verwahren zu können, als "extrem gefährlich"
und als "untherapierbar" beurteilen, und zwar bis an sein Lebensende. Doch "kein
seriöser Psychiater", so Volker Dittmann, Basler Professor für
Forensik, kann eine solche Aussage machen. Explizit verpflichtet die
Standesorganisation der FMH die Ärzte in ihren Richtlinien, ihren Beruf
"sorgfältig und gewissenhaft" auszuüben und keine Stellungnahmen
abzugeben, "welche sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können". Aus
ethischer Sicht folgt daraus: Von einem Psychiater, der grundsätzlich vom
Glauben an die Entwicklungsfähigkeit des Menschen und der
Veränderbarkeit der menschlichen Seele ausgeht, kann nicht verlangt werden,
die Diagnose "untherapierbar" abzugeben...
Wäre der Kinderschutz eine absolute Pflicht, müsste folgerichtig auch
der Strassenverkehr verboten werden. Im Jahr 2003 starben 11 Fussgänger
unter 17 Jahren, 199 Kinder wurden schwer verletzt. Im gleichen Jahr starben
2,5mal mehr Menschen im Strassenverkehr als durch Gewaltdelikte. Weshalb, so
fragt der Hamburger Forensiker Guntram Knecht, werde die Forderung, es dürfe
"kein Restrisiko" bleiben, nur im Zusammenhang mit Gewalttätern erhoben,
nicht aber im Strassenverkehr?
Moralischer Aufbruch und Feldzug gegen Raucher, Trinker, Kiffer und .....? Doch was der einen Leid, ist der anderen Freud: Neue profitträchtige Geschäfte locken...
November 2004. Bekiffte Autofahrer werden künftig härter bestraft als betrunkene: Bei Alkohol gilt ab 1. Januar 2005 die 0,5-Promille-Grenze, bei illegalen Drogen hingegen Nulltoleranz. Während ein Alkoholsünder, der mit 0,5 Promille erwischt wird, lediglich eine Busse von 400 Franken und eine Verwarnung erhält, muss der Cannabis-Konsument, bei dem auch nur die geringste Spur des Wirkstoffs THC im Blut nachgewiesen wird (z.B. auch noch 48 Stunden nach einem einzigen Joint!), nebst einer Busse mit einem mindestens dreimonatigen Fahrausweisentzug rechnen. "Eine eklatante Ungleichbehandlung", so René Schaffhauser, Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen. Denn 0,5 Promille Alkohol entsprächen bezüglich Verkehrssicherheit einem THC-Gehalt von 4 bis 5 Mikrogramm pro Liter Blut. Während die 0,5 Promille Alkohol als "leichte Widerhandlung" sanktioniert würden, taxiere man beim THC einen Wert von 1,5 Mikrogramm - also einen vergleichsweise dreimal tieferen Wert - als "schwere Widerhandlung". Erklären lasse sich eine so eklatante Ungleichbehandlung, so Schaffhauser, wohl nur damit, dass "die, welche die neuen Regeln zu verantworten haben, gern mal ein Glas Wein oder Bier trinken, mit Kiffen aber nichts am Hut haben."
Quelle: Facts, 18.11.2004
Mai 2005: DES EINEN LEID, DES ANDERN FREUD...
Durchbruch für die Schlierener Biotech-Firma Cytos: Ein von
ihr entwickelter Wirkstoff soll 40 Prozent der Raucher helfen, abstinent zu
werden. Schon einen Tag vor der offiziellen Bekanntgabe der Testergebnisse
stiegen die Cytos-Aktien an der Börse SWX um 12
Prozent. Das Medikament soll 2010 auf den Markt kommen, eine Kur kostet
bis zu 1000 Franken.
Damit nicht genug. Cytos arbeitet an 26 weiteren, ahnlichen Wirkstoffen, die weit
verbreitete Krankheiten wie Fettleibigkeit, Alzheimer, Bluthochdruck und Rheuma
bekämpfen sollen.
Quelle: Tages-Anzeiger, 17.5.2005
"RITUALISIERTER REINIGUNGSPROZESS DER GESELLSCHAFT"
von
Philipp Sarasin, Professor für Neuere Geschichte an der Universität
Zürich (Facts 19.5.2005)
Bedenklich ist, dass Rauchen zusehends ausschliesslich als Exzess, als
Kontrollverlust gesehen wird. Frei nach dem Motto: Wer nicht ins Fitnesscenter
rennt, sich nicht gesund ernährt, ist ein Abweichler, ein
Normverletzer. Der Raucher wird pathologisiert, gilt als asozial
und ist stigmatisiert. So wird aus einer angeblichen Gesundheitsdebatte eine
Moraldebatte...
Jeder Mensch geht gesundheitliche Risiken ein, die vermeidbar sind. Nicht nur der
Raucher. Auch jemand, der Ski fährt, Fallschirm springt - oder die Frau, die
eine Schwangerschaft wagt. Will man von all diesen Menschen ebenfalls fordern,
mögliche finanzielle Folgen ihrer Lebensrisiken selbst zu tragen? Wenn eine
Gesellschaft beginnt, einzelne Gruppen auszugrenzen, wird es gefährlich.
Dies führt zu Diskriminierung...
Es ist zusehends die Unterschicht, die raucht. Deshalb gilt Nikotingenuss
mittlerweile als proletarisches Laster. Man kann den aktuellen Feldzug
gegen den Tabak als ritualisierten Reinigungsprozess der
Gesellschaft sehen, wie er immer wieder vorkommt. Im 19. Jahrhundert
behauptete das Bürgertum, gewisse Krankheiten der Unterschicht hätten
ihren Ursprung in einer ausschweifenden Sexualität. Bürgerlich sein
hingegen hiess: Kontrolle üben...
Normen sind immer zeitgebunden. Heute halten
viele Leute Schönheitsoperationen für eine legitime Belastung der
Gesundheit - obwohl solche Eingriffe sehr riskant sein können, riskanter
wohl als Rauchen. Und sonderbarerweise scheinen auch Designerdrogen heute bereits
weniger umstritten zu sein als eine Zigarette...
Die heutigen Normvorstellungen davon, was Gesundheit einschliesst, was sie
ausschliesst, passen ganz eindeutig in die neoliberale
Wirtschaftswelt. Gesundheit, das ist heute das Ideal vom ewig
jugendlichen, unendlich leistungsfähigen Körper. Ein Körper, der
sich rüstet für die globalisierte Konkurrenz.
Dezember 2005: Immer mehr Betriebe führen totale Rauchverbote ein. So dürfen beispielsweise die Angestellten des Krankenversicherers Innova im gesamten Gebäude keine Zigaretten anzünden. Zum Rauchen vor die Tür geschickt werden auch die Mitarbeitenden des Biotech-Unternehmens Cytos, das einen Impfstoff gegen Nikotinsucht entwickelt hat. Auch das Kantonsspital Winterthur hat ein totales Rauchverbot verhängt. Novartis führt auf den 1. Januar 2006 sogar ein totales Rauchverbot nicht nur in seinen Gebäuden, sondern auf dem gesamten Firmengelände ein...
Quelle: Tages-Anzeiger, 3.12.2005
Dezember 2005: Seit 11. Dezember 2005 gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln ein generelles Rauchverbot. Auch innerhalb der Bahnhöfe wird das Rauchverbot ausgedehnt: Öffentlich zugängliche Räume und Zirkulationsflächen, die Tiefbahnhöfe und die Ladenpassagen werden generell rauchfrei. Zuwiderhandelnde werden mit Bussen von 25 Franken bestraft oder können gar, bei wiederholter Missachtung des Rauchverbots, mit Bahnhofsverboten belegt werden.
Quelle: Tages-Anzeiger, 6.12.2005
Juni 2007: Nach Informationen des Bundesamtes für Verkehr sollen künftig "alle Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben im gesamten öffentlichen Transportwesen" routinemässig auf Alkohol- und Drogenkonsum getestet werden. Aufgrund der langen Nachweisbarkeit des Drogenkonsums im Urin (zum Beispiel Cannabis bis zu drei Monaten) wären damit faktisch alle Betroffenen zu einem drogenabstinenten Leben gezwungen.
Quelle: work, 8.6.2007
Videoüberwachung, Wegweisungen, härtere Polizeigesetze, Fahndung über Internet, "saubere" Städte und Nulltoleranz gegenüber "Störefrieden": wachsende Mehrheiten unter der Flagge von "Ruhe und Ordnung"
November 2004. Karin Gasser, Soziologin, zum neuen Wegweisungsartikel der
Stadt Bern: "Der Bedarf nach polizeilicher Intervention, sowohl im
repressiven als auch im präventiven Bereich, wird immer stärker von der
eigentlichen Kriminalität weg und hin zur
Ordnung verschoben." Und Viktor Györffy, Mitglied der
Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich, stellt fest: "Der
repressive Zeitgeist findet öfter und schneller als
früher den Weg ins Strafrecht."
"Wem gehört die Stadt?" fragt die Zürcher Architektin
und Autorin Elisabeth Blum. Das Gefährliche solcher Massnahmen wie den
Wegweisungen sieht Elisabeth Blum darin, dass solche Massnahmen im
Einzelnen zu geringfügig erschienen, als dass man dagegen
protestieren müsste, in der Summe aber einen derart grossen
Umfang anzunehmen drohten, dass eine wirksame Auflehnung dagegen früher oder
später gar nicht mehr möglich sein würde.
Quelle: Wochenzeitung, 25.11.2004
November 2004. "Ich war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort", sagt die 38jährige M.. Keine fünf Minuten habe sie in der Nähe eines Kollegen bei der Berner Christoffel-Unterführung gestanden, da seien plötzlich von allen Seiten Polizisten angerückt. "Alle mitkommen", habe es geheissen. Auf ihre Frage, um was es denn gehe, hätte man nicht antworten wollen. M. sei nervös gewesen, habe sich eine Zigarette angezündet. Es werde jetzt nicht geraucht, hätte man sie belehrt. Einer hätte ihr die Zigarette aus dem Mund gerissen. Als sie kurz darauf nochmals eine Zigarette aus der Tasche hervorgeholt hätte, sei sofort Verstärkung aufgefordert worden. "Umringt von vier Bullen wurde ich in Handschellen gelegt und wie eine Schwerverbrecherin auf den Polizeiposten geführt." Dort habe sie eine Wegweisungsverfügung erhalten, in der, als Begründung, von einer "Ansammlung von Alkoholikern, freien Hunden und herumliegendem Unrat" die Rede gewesen sei. Das Beängstigende sei, so M., "dass einem einfach willkürlich, ohne ersichtlichen Grund, ein Menschenrecht genommen werden kann." (Nachdem M. eine Beschwerde einreicht, erhält sie von der Stadtpolizei Bern einen eingeschriebenen Brief mit der Mitteilung, die Wegweisungsverfügung sei irrtümlich erfolgt und es habe sich um einen Formfehler gehandelt. Eine Entschuldigung wird nicht ausgesprochen. Und man fragt sich: Was ist mit all jenen zu Unrecht Weggewiesenen, die keine Beschwerde einreichen?)
Quelle: Wochenzeitung, 25.11.2004
Juni 2005: Nur noch höchstens drei Strassenmusiker dürfen in der St. Galler Innenstadt jeweils am Nachmittag aufspielen, zudem müssen sie jede halbe Stunde den Standort wechseln.
Quelle: 20minuten, 21.6.2005
Februar 2006. Wegen "Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" erhielt G.N., 29, von den Thuner Stadtbehörden einen zweimonatigen Platzverweis. Der Grund: Er hatte sich in der so genannten "Mühleplatz-Szene" aufgehalten und dort ein Bierchen getrunken. Allerdings wollte sich G.N. mit diesem Platzverweis nicht abfinden und reichte Beschwerde ein. Nun liegt die Antwort der Stadtregierung vor: Das Platzverbot gegen G.N. sei zu Recht ausgesprochen worden, denn es spiele keine Rolle, dass sich G.N. ausweisen konnte und keine Drogen bei sich hatte. Es genüge schon, die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" zu "stören", es brauche keine "Gefährdung". Es hätte G.N. "bewusst sein müssen, dass er mit seinem angeblich so harmlosen Biertrinken in der Mühleplatz-Szene eine Fernverhaltung" riskiere. Der "begründete Verdacht" der Zugehörigkeit "zu einer solchen Szene" genüge. Dies sei erfüllt, "selbst wenn der Beschwerdeführer angeblich bloss mit einem Kollegen friedlich ein Bier getrunken haben will."
Quelle: Der Beobachter, 02/06
Dezember 2007. Jugendliche in Luzern, welche friedlich gegen den
Abbau nicht kommerzieller Kulturzentren demonstrieren, werden von der
Polizei massiv attackiert. "Die Gruppe von etwas über hundert
Jugendlichen", so der Vater einer Betroffenen in einem Leserbrief des
Tages-Anzeigers vom 4.12.2007, "wurden von der Polizei in voller Kampfmontur
eingekesselt. Ohne Vorwarnung bekam unsere Tochter von der Polizei aus
kürzester Distanz eine Portion Pfefferspray direkt in die Augen. Zum
Glück konnte sie die Augen in einem Brunnen auswaschen. Dabei wurden ihre
Handschuhe und Kleider völlig durchnässt. In diesem Zustand wurde sie
verhaftet, mit brennenden Augen und später von den giftdurchtränkten
Handschuhen auch brennenden und gefesselten Händen, die sie nicht waschen
durfte. Es war entwürdigend, dass sich die jungen Frauen dann bis
auf die Haut ausziehen mussten. Als sie um halb vier in der Früh
mit nassen Kleidern in die Kälte entlassen wurde, machte ein Beamter die
zynische Bemerkung, sie müsse die Kleider ja nicht anziehen, sie könne
diese auch in einem Plastiksack mitnehmen."
Die meisten der 245 Verhafteten müssen die Nacht in einer Zivilschutzanlage
verbringen. Einzelne werden in Zellen eingesperrt, ohne Wasser
und ohne Zugang zu einer Toilette, "der Zellenboden", so berichtet ein
Betroffener, "wurde zu einer einzigen Urinpfütze". Als sich D.R. nackt
ausziehen muss, steht ein Zivilschützer neben dem durchsuchenden Polizisten
und schaut zu, später wird er von einem weiteren Zivilschützer mit
einer Polaroidkamera fotografiert.
Die Polizeidirektorin der Stadt Luzern, Ursula Stämmer-Horst (SP)
rechtfertigt den massiven Einsatz der Sicherheitskräfte mit folgenden
Worten: "Luzern stand im Hinblick auf die Euro 08 im Schaufenster, die ganze Welt
blickte auf uns. Wir konnten und wollten kein Risiko eingehen."
Quelle: Tages-Anzeiger, 4.12.2007; Wochenzeitung, 5.12.2007
24. März 2008: Einem neuen kantonalen Polizeigesetz stimmen die Zürcherinnen und Zürcher mit 75 Prozent Jastimmen zu. Damit sind, nach dem Beispiel der Stadt Bern, auch im Kanton Zürich die verdeckte Videoüberwachung, die Möglichkeit der Wegweisung "störender" oder "missliebiger" Personen von bestimmten Orten und Plätzen sowie Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl legalisiert. SP-Kantonsrat Hartmuth Attenhofer, Mitglied des Prokomitees zur Einführung des neuen Polizeigesetzes, ist zufrieden: "Die Zeiten ändern sich, die Polizeifeindlichkeit gehört der Vergangenheit an."
Quelle: Wochenzeitung, 31.1.2008
Januar 2010: Fünf Jugendliche zwischen 12 und 13 haben in Niederbüren SG die Fensterscheibe einer Scheune eingeschlagen, Teile einer Weihnachtsbeleuchtung heruntergerissen und einen Inselschutzpfosten demoliert. Drei Wochen später werden ihre Namen im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht - ohne vorgängige Information weder der Jugendlichen noch ihrer Eltern! "An den Pranger stellen" nennt man das, und es hat, seitdem es in den USA und in Grossbritannien neuerdings wieder hoch im Kurs ist, auch bei uns neuen Auftrieb bekommen. Die Eltern sind empört: Sie werden von Journalisten regelrecht bombardiert und beim Einkaufen im Dorf spüren sie die vorwurfsvollen Blicke, ohne dass sie freilich von irgendwem direkt angesprochen werden. In mehreren Einträgen auf "Blick online" wird auch bereits gefordert, die Kinder ihren Eltern zu entziehen. Doch es gibt genug andere, die dem Gemeindepräsidenten, der die Veröffentlichung eigenhändig in die Wege geleitet hat, Rückhalt geben: Endlich jemand, der es wagt, randalierenden Jugendlichen Grenzen zu setzen! (Was, wenn man zum Beispiel mit Steuern hinterziehenden Erwachsenen das Gleiche machen würde?)
Quelle: Tages-Anzeiger, 15.1.2010
März 2010: Die Zürcher SVP hat auf eigene Faust Überwachungskameras ins Internet gestellt, um zwei mutmassliche Einbrecher aufzuspüren. "Der Pranger im Mittelalter war heilig dagegen", so der Kommentar des St. Galler Kantonsrichters und Strafrechtlers Niklaus Oberholer, "weil er örtlich und zeitlich begrenzt war." Täterfotos im Internet würden dagegen global augeschaltet und seien nicht mehr zu kontrollieren. Den Grund dafür, dass jetzt sogar, so Oberholzer, "selbsternannte Strafverfolger mithilfe des Internets nach Dieben suchen", sei wohl im politischen Zeitgeist zu suchen: "Vor zwei Jahren war das für mich noch unvorstellbar."
Quelle: Tages-Anzeiger, 17.3.2010
Eben noch Unmögliches ist bereits wieder möglich: Auch Linke stehen wieder im Schussfeld staatlicher "Nulltoleranz"...
August 2005: Über Jobinserate auf einer Homepage der Uni und der ETH Zürich werden Studenten gesucht, die gegen Geld linke Gruppierungen ausspionieren sollen. Auftraggeber ist der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) beim Bundesamt für Polizei!
Quelle: Tages-Anzeiger, 20.8.2005
Vom Verbot von Schleckstengeln bis zur lebenslänglichen Haft für einen 13Jährigen, der seine Lehrerin vergewaltigte: Beispiele zu den neuen moralischen Feldzügen aus verschiedenen Ländern
März 2005: Im nordenglischen Teesside wird ein 13Jähriger, der im Alter von zwölf Jahren seine Lehrerin vergewaltigte, zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht begründet die Strafe damit, dass die Gesellschaft vor solchen Menschen geschützt werden müsse. Der lernschwache Junge hatte die Lehrerin in einer Sonderschule während des Einzelunterrichts angegrifffen und vergewaltigt.
Quelle: Tages-Anzeiger, 12.3.2005
April 2005: Polizeibeamte in Florida führen ein fünfjähriges Mädchen in Handschellen von der Schule ab. Sein Vergehen: Das Mädchen hat Papier vom Schwarzen Brett gerissen und den stellvertretenden Direktor geboxt. "Dieses Bild", so der Anwalt des Kindes, "wie drei Polizeibeamte ein fünfjähriges Mädchen über einen Tisch beugen, um ihr die Handschellen anzulegen, wird sich ins Gedächtnis der Menschen einbrennen."
Quelle: Tages-Anzeiger, 25.4.2005
April 2005: Anlässlich eines Anti-Graffiti-Kongresses in Berlin donnern nachts mit Wärmebildkameras ausgerüstete Helikopter im Tiefflug über die Stadt, um Jagd auf Graffiti-Sprayer zu machen. Zufrieden erklärt tags darauf Innenminister Otto Schily (SPD), die Aktion sei ein voller Erfolg gewesen und solle auch von anderen Bundesländern zum Vorbild genommen werden. Weniger gross ist die Euphorie einen Tag später: Eine Polizeistreife, die sich auf Sprayerjagd befindet, stösst mit einem 22jährigen Töfffahrer zusammen, der Töfffahrer ist auf der Stelle tot.
Quelle: Tages-Anzeiger, 11.4.2005
November 2005: Im US-Bundesstaat Washington soll das Rauchverbot künftig nicht nur in allen öffentlichen Gebäuden und Restaurants gelten, sondern auch davor. Der Gesetzesentwurf sieht einen verlangten Abstand von mindestens 7,6 Metern zum jeweiligen Gebäude vor. Busse bei Unterschreiten des Abstands: 100 US-Dollar.
Quelle: Tages-Anzeiger, 3.11.2005
Dezember 2005: Im Kampf gegen das Rauchen verschärft die Weltgesundheitsorganisation WHO ihre Gangart. Sie hat - als erste Organisation innerhalb der Vereinten Nationen - beschlossen, künftig keine Raucherinnen und Raucher mehr anzustellen.
Quelle: Tages-Anzeiger, 2.12.2005
Januar 2006: Der australische Bundesstaat Westaustralien will an seinen Schulen den Jeansstoff Denim verbieten, weil er zu sehr "mit Freizeit und Wochenendbekleidung" in Verbindung gebracht werde.
Quelle: Tages-Anzeiger, 31.1.2006
Februar 2006: 384 gegen 184 Stimmen im britischen Unterhaus für ein totales Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen sowie in Privatclubs, die nur Mitgliedern zugänglich sind. So darf zukünftig auch in englischen Pubs nicht mehr geraucht werden.
Quelle: Tages-Anzeiger, 15.2.2006
März 2006. Im Hinblick auf die Olympischen Sommerspiele hat die Stadt Peking eine umfassende Kampagne zur "Zivilisierung" ihrer Bürgerinnen und Bürger gestartet: Für Spucken auf die Strasse gibt es ab sofort eine Busse von acht Franken, falls jemand die Busse nicht bezahlen kann, muss er die Spucke aufwischen und die unmittelbare Umgebung reinigen. Andere Passagen des "Pekinger Knigge" betreffen Essgewohnheiten, die bisher traditionell akzeptiert oder gar bewusst "gepflegt" wurden, nun aber in öffentlichen Restaurants nicht mehr geduldet werden. Dazu gehören lautes Schlürfen der Suppe, Rülpsen, Husten oder Furzen. Zudem soll das bereits bestehende Kontingent von 1500 Aufsehern verdoppelt werden, deren Aufgabe es ist, den Benützerinnen und Benützern von öffentlichen Bussen "zivilisiertes Verhalten" beizubringen.
Quelle: Tages-Anzeiger, 9.3.2006
Mai 2006. "Soziale Kontrolle" im Londoner East End mithilfe von Überwachungskameras, die auf Internet und Lokal-TV aufgeschaltet werden, als Initiative eines gemeinnützigen Vereins: Zunächst in Form eines Versuchs für 1000 Haushalte, soll das Programm später auf den ganzen Bezirk ausgedehnt werden. Aufgerufen sind alle Benützerinnen und Benützer, verdächtige Beobachtungen sofort der Polizei zu melden. Im "Crime Channel", einem Teil des Programmangebots, werden, damit "Bösewichte" rascher als solche erkannt werden können, Fotos von Personen gezeigt, die bereits auffällig geworden und deshalb mit Verhaltensauflagen belegt worden sind. Der Verein, der das Projekt initiiert hat, wirbt dafür mit Plakaten, auf denen eine junge hübsche junge Frau abgebildet ist, daneben der Text: "Hier ist eine kreative Gegend - werde ein Teil davon!" Anders tönt es bei der Crime and Society Foundation, die sich mit der Kriminalität und ihren Ursachen beschäftigt: "Durch dieses Projekt wird das Strafrecht in den Alltag ausgedehnt." Und für Andrew Mackay, Sprecher einer Bürgerrechtsbewegung, könnte das Projekt der permanenten öffentlichen Überwachung sogar dazu führen, "dass es zu Selbstjustiz kommt, wenn auf den Bildschirmen zum Beispiel Bettler zu sehen sind", und sich die Bevölkerung vermehrt dazu aufgefordert fühlen könnte, "das Gesetz in die eigenen Hände zu nehmen."
Quelle: Wochenzeitung, 4.5.2006
Juli 2006. In den USA wird die gesellschaftliche Ausgrenzung von Sexualstraftätern immer rigoroser betrieben. Fortan können Informationen über alle Sexualstraftäter des Landes im Internet eingesehen werden können. Bereits wurden zwei Sexualstraftäter von einem 20jährigen Mann erschossen, der die Adressen der beiden aus dem Internet geholt hatte. In Georgia ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, wonach Sexualstraftätern verboten wird, im Umkreis von 300 Metern von Schulen, Parks, Kirchen, Schwimmbädern oder Haltestellen für Schulbusse zu leben. Dies bedeutet, dass die über 10'000 registrierten Sexualstraftäter Georgias in nahezu keinem Wohnviertel mehr leben können. Die Folge: Immer mehr Sexualstraftäter tauchen unter. Nun fordern bereits mehrere Staatsparlamente die Einführung von Satellitenüberwachung der staatlich registrierten Sexualstraftäter.
Quelle: Tages-Anzeiger, 5.7.2006
Juli 2007: Ein Richter im US-Bundesstaat Alabama verurteilt eine Ladendiebin dazu, drei Stunden lang vor dem Eingang zum Supermarkt zu stehen, mit einer grossen, um den Hals gehängten Plakattafel mit der Aufschrift "Ich bin ein Ladendieb." Delinquenten - wie einst im Mittelalter - an den Pranger zu stellen, diese Strafform erlebt in den USA seit einigen Jahren eine eigentliche Renaissance.
Quelle: Tages-Anzeiger, 27.7.2007
2006 wurden in den USA 1,8 Prozent mehr Gewaltverbrechen begangen als im Vorjahr. Dies zeigt, wie wenig die Politik der "Nulltoleranz" zur Lösung jener gesellschaftlichen Probleme beiträgt, die sie angeblich bekämpfen will.
Quelle: Tages-Anzeiger 25.9.2007
Januar 2008: In Mietwohnungen der Stadt Calabasas USA darf gemäss einem Beschluss des Stadtrates zukünftig nicht mehr geraucht werden. 2006 wurde bereits das Rauchen im Freien verboten, wenn es "andere Menschen stören könnte".
Quelle: Tages-Anzeiger, 19.1.2008
Juli 2008: Ins russische Parlament wurde von der für Jugendfragen zuständigen Duma-Kommission der Entwurf zu einem neuen Jugendgesetz eingebracht, wonach Piercings und Tätowierungen verboten werden sollen, ebenso Spielzeuge und Süssigkeiten, welche "schlimme Ängste verursachen", etwa Schleckstengel in Form eines Skeletts.
Quelle: NZZ am Sonntag, 13.7.2008